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Maik's bikes

Ihr Fahrradprofi
Großer Wulfhagen 40
25436 Uetersen
Tel. +49 (0)4122 90 86 00
maiks-bikes@t-online.de

www.maiks-bikes.de

 

Inhaltlich Verantwortlich: Michael Domke
HRA: 1297 Elmshorn
Ust. IdNr. DE 812613

 

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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkstattleistungen von Maiks bikes

 

Anwendungsbereich

Unsere Werkstattbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reparatur-,Wartungs- und sonstige Werkstattleistungen mit unseren Kunden. Allgemeine

Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben.

 

2.    Vertragsabschluss

2.1  Ein Vertrag kommt durch Auftragserteilung durch den Kunden und Annahme

des Auftrags durch uns zustande.

2.2  Wir behalten uns im Einzelfall vor, bei Auftragserteilung eine angemessene

Vorauszahlung zu verlangen.

 

3.    Preise

3.1  Unsere Leistungen berechnen wir nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste.

3.2  Ergibt sich bei der Durchführung des Auftrags, dass weitere Arbeiten bzw. Ersatzteile erforderlich werden, sind diese zusätzlichen Kostenpositionen

ebenfalls zu vergüten. Wir sind berechtigt, notwendige Mehrarbeiten bzw. zusätzliche Ersatzteile bis zu 20% des Auftragswerts ohne Rückfrage mit dem

Kunden in Rechnung zu stellen. Bei Überschreiten der 20%-Grenze informieren wir den Kunden umgehend. In diesem Fall steht dem Kunden das

Recht zu, den Vertrag zu kündigen. Bereits von uns erbrachte Leistungen sind allerdings zu bezahlen.

3.3  Bei absehbaren größeren Reparaturleistungen (<300,00 €) oder auf Kundenwunsch erstellen wir einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag. Diesen erstellen wir bestmöglich, übernehmen aber keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Wir werden bei einer im Rahmen der Reparatur erkennbar werdenden Überschreitung der Gesamtsumme des Kostenvoranschlags unverzüglich darauf hinweisen. In diesem Fall steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag zu kündigen. Bereits von uns erbrachte Leistungen sind allerdings zu bezahlen.

 

4.    Fertigstellungstermin

4.1  Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn wir dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart haben. Auch im Falle eines verbindlichen Fertig-

stellungstermins sind wir nicht für Verzögerungen verantwortlich, die sich aus einer Änderung oder Erweiterung des Arbeitsumfangs ergeben und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren. Wir nennen in diesem Fall unserem Kunden einen neuen Fertigstellungstermin.

 

4.2  Nach Mitteilung der Fertigstellung ist der Kunde verpflichtet, das Fahrrad oder den sonstigen Auftragsgegenstand innerhalb von acht Tagen bei uns abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, angemessene Lagerkosten zu berechnen, die von uns nachbilligem Ermessen festgesetzt und im

Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden können. Nach Ablauf eines Jahres nach Mitteilung der Fertigstellung sind wir berechtigt, das Fahrrad oder den sonstigen Auftragsgegenstand nach eigenem  Ermessen zu verwerten, wenn der Kunde es innerhalb dieser Zeit

trotz mindestens dreimaliger Aufforderung nicht abgeholt hat. Den nach Abzug unserer sämtlichen Zahlungsansprüche gegen den Kunden (insbe-

sondere auf Zahlung unserer Vergütung und der aufgelaufenen Lagerkosten)

etwaig verbleibenden Resterlös aus der Verwertung kehren wir an den Kunden aus, wenn er dies verlangt.

4.3  Wird auf Wunsch des Kunden eine Auslieferung des Fahrrads oder des sonstigen Auftragsgegenstands nach Fertigstellung an den Kunden vereinbart, erfolgt diese kostenpflichtig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die Kosten für die Anlieferung werden individuell auf Kundenanfrage ermittelt und vereinbart. Wir sind nicht verpflichtet, dem Kunden eine Auslieferung anzubieten.

 

2.    Wartung/Reparatur von E-Bikes/Pedelecs

5.1  Stellen wir im Laufe der Wartung/Reparatur fest, dass das E-Bike/Pedelec technisch verändert wurde, sind wir berechtigt die Arbeiten einzustellen und

nachzufragen, ob eine unveränderte Fortsetzung der Arbeiten oder ein Rückbau erfolgen soll.

5.2  Wir führen keine wesentlichen technischen Veränderungen an E-Bikes/ Pedelecs aus. Entsprechende Aufträge sind wir berechtigt, zurückzuweisen.

    

3.    Abholung

     6.Eine Abholung des Fahrrads oder des sonstigen Auftragsgegenstands ist nur gegen Vorlage eines Abholausweises möglich. Ohne Vorlage des           Abholausweises sind wir berechtigt, die Herausgabe zu verweigern, sofern der Kunde nicht zu seiner Identifikation einen gültigen Ausweis vorlegen kann.

 

4.     Zahlung

7.1  Unsere Rechnungsbeträge sind unmittelbar bei Abholung des Fahrrads oder sonstigen Auftragsgegenstands bzw. bei Auslieferung ohne Abzug in bar, per EC-Karte oder Kreditkarte zu zahlen. Sofern der Kunde trotz der Fertigstellungsanzeige durch uns das Fahrrad oder den sonstigen Auftragsgegenstand nicht binnen der in Ziffer 4.2 genannten Frist abholt, übersenden wir dem Kunden eine Rechnung. Diese ist unverzüglich nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

 

7.2  Wegen unserer Forderungen aus dem uns erteilten Auftrag steht uns unbeschadet des gesetzlichen Werkunternehmerpfandrechts gemäß §647

BGB- ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. Dieses Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher für den Kunden.